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Viele Menschen werden auch dieses Jahr den Jahreswechsel mit Böllern und Feuerwerk begrüßen. Durch unsachgemäßes Handel und falsche Gefahreneinschätzung ereignen sich jedes Jahr zahlreiche Unfälle und Brände.
Die Rechtslage hat sich in diesem Jahr auch geändert. So ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Damit Sie alle einen guten Start ins neue Jahr haben, beachten Sie bitte
folgende Hinweise Ihrer Feuerwehr:
• Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch und beachten Sie
diese Anweisungen.
• Verwenden Sie nur Feuerwerk mit einer Zulassung der Bundesanstalt für Material-
prüfung (BAM Nr. xxx).
• Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren beim hantieren mit Feuerwerkskörpern hin.
Achten Sie auf die Einhaltung der Altersvorschriften.
• Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, damit keine Raketen in
Ihre Wohnung fliegen können.
• Feuerwerk nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und
Gebäuden abbrennen.
• Pyrotechnische Gegenstände nicht in Türen und Fenstern oder auf Dächer werfen.
• Starten Sie Raketen nur senkrecht aus standsicheren Flaschen, z.B. aus
Getränkekisten oder aus eingegrabenen Rohren.
• Wenn Feuerwerkskörper nicht zünden oder versagen , nicht nachkontrollieren oder
nachzünden, sondern mit Wasser übergießen, um unkontrolliertes Zünden zu
verhindern.
• Lassen Sie Wunderkerzen von ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht
abbrennen
Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch einmal etwas passiert sein,
beherzigen Sie die folgenden Punkte:
• Ruhe bewahren und überlegt handeln.
• Rufen Sie die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder den Notarzt über die
Notrufnummer 122.
• Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche wenn Sie sich selbst nicht in Gefahr
bringen.
• Den Gefahrenbereich verlassen.
• Fenster und Türen schließen.
• Die Nachbarn warnen.
• Die Feuerwehr einweisen.
• Wenn das Treppenhaus verqualmt ist, bleiben Sie in der Wohnung und machen
Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar.
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